Prüfungen und Schulungen

PSAgA - Anwenderschulung

Anwenderschulung für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Als ausgebildete Sachkundige für PSAgA/RA gemäß DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals 020-065) sind wir qualifiziert, Sie im sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu schulen.

Eine solche Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der ersten Nutzung der PSAgA erfolgen. Zudem ist sie in regelmäßigen Abständen von 12 Monaten zu wiederholen.

Wir bieten Ihnen individuelle, praxisorientierte Schulungen, die auf Ihre spezifischen Anwendungsbereiche abgestimmt sind. Gerne beraten und unterstützen wir Sie, um den Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.


Prüfung von PSAgA
(Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)

Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Als qualifizierte Sachkundige für PSAgA sind wir befähigt, Ihre Ausrüstung fachgerecht zu prüfen. Dabei erkennen wir Mängel und Verschleißerscheinungen an Auffanggurten, Verbindungsmitteln und anderen Komponenten der Ausrüstung.

Unsere Überprüfung umfasst:

  • Kontrolle auf Materialverschleiß
  • Prüfung auf offene Nähte
  • Beurteilung von übermäßig beanspruchten Karabinern und anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen

Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Prüfbuch der jeweiligen PSAgA dokumentiert. Dies gibt den Anwendern die Sicherheit, dass ihre Ausrüstung geprüft, regelmäßig kontrolliert und sicher verwendet werden kann.

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung durch uns ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene individuelle Sichtprüfung der Ausrüstung durch den Nutzer, die vor jedem Arbeitseinsatz erfolgen muss.


Dienstleistung in Kombination:
Diese Überprüfung bieten wir ausschließlich in Verbindung mit der Prüfung von Anschlageinrichtungen an.

Prüfung von Anschlageinrichtungen

Überprüfung von Anschlageinrichtungen

Gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Anschlageinrichtungen (AE) mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geprüft und gegebenenfalls gewartet werden. Die DGUV verweist in ihrer Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ darauf, dass sich aus dem BGB, dem Bau- und Arbeitsschutzrecht eine Verpflichtung zur regelmäßigen sachkundigen Überprüfung ergibt.

Diese Überprüfungen sind notwendig, um:

  • Witterungsbedingte Mängel
  • Veränderungen der Bausubstanz
  • Abnutzungserscheinungen
  • Materialermüdung
  • Fehlanwendungen

zu erkennen, korrekt einzuschätzen und wenn möglich zu beheben.

Zusätzlich schreibt die PSA-Herstellerrichtlinie 02065 49123/EWG sowie die europäische Norm DIN EN 365 („Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnung“) vor, dass Hersteller der Anschlageinrichtungen auf den 12-monatigen Prüfturnus hinweisen müssen.


Überprüfung nur durch Sachkundige

In Deutschland dürfen Anschlageinrichtungen ausschließlich von Sachkundigen für PSAgA überprüft und gekennzeichnet werden. Nur Sachkundige verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, um:

  • Anschlageinrichtungen fachgerecht zu bewerten,
  • die spezifischen Herstelleranleitungen zu berücksichtigen,
  • notwendige Wartungsmaßnahmen durchzuführen und
  • entdeckte Mängel fachgerecht zu beheben.


Geprüfte Sicherheit mit Siegel

Eine erfolgreiche Überprüfung umfasst sowohl die Dokumentation der Ergebnisse als auch die abschließende Kennzeichnung der Anschlageinrichtung. Diese Kennzeichnung:

  • Gibt Auskunft über den nächsten fälligen Überprüfungstermin,
  • Bescheinigt den sicheren und funktionsfähigen Zustand der Absturzsicherung.

Wichtiger Hinweis:
Die Kennzeichnung entbindet den Anwender nicht von seiner Verpflichtung, die Anlage vor jedem Einsatz selbst auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.


Leistungsrelevante Zertifikate
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