Als ausgebildete Sachkundige für PSAgA/RA gemäß DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals 020-065) sind wir qualifiziert, Sie im sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu schulen.
Eine solche Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der ersten Nutzung der PSAgA erfolgen. Zudem ist sie in regelmäßigen Abständen von 12 Monaten zu wiederholen.
Wir bieten Ihnen individuelle, praxisorientierte Schulungen, die auf Ihre spezifischen Anwendungsbereiche abgestimmt sind. Gerne beraten und unterstützen wir Sie, um den Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Als qualifizierte Sachkundige für PSAgA sind wir befähigt, Ihre Ausrüstung fachgerecht zu prüfen. Dabei erkennen wir Mängel und Verschleißerscheinungen an Auffanggurten, Verbindungsmitteln und anderen Komponenten der Ausrüstung.
Unsere Überprüfung umfasst:
Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Prüfbuch der jeweiligen PSAgA dokumentiert. Dies gibt den Anwendern die Sicherheit, dass ihre Ausrüstung geprüft, regelmäßig kontrolliert und sicher verwendet werden kann.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung durch uns ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene individuelle Sichtprüfung der Ausrüstung durch den Nutzer, die vor jedem Arbeitseinsatz erfolgen muss.
Dienstleistung in Kombination:
Diese Überprüfung bieten wir ausschließlich in Verbindung mit der Prüfung von Anschlageinrichtungen an.
Gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Anschlageinrichtungen (AE) mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geprüft und gegebenenfalls gewartet werden. Die DGUV verweist in ihrer Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ darauf, dass sich aus dem BGB, dem Bau- und Arbeitsschutzrecht eine Verpflichtung zur regelmäßigen sachkundigen Überprüfung ergibt.
Diese Überprüfungen sind notwendig, um:
zu erkennen, korrekt einzuschätzen und wenn möglich zu beheben.
Zusätzlich schreibt die PSA-Herstellerrichtlinie 02065 49123/EWG sowie die europäische Norm DIN EN 365 („Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnung“) vor, dass Hersteller der Anschlageinrichtungen auf den 12-monatigen Prüfturnus hinweisen müssen.
In Deutschland dürfen Anschlageinrichtungen ausschließlich von Sachkundigen für PSAgA überprüft und gekennzeichnet werden. Nur Sachkundige verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, um:
Eine erfolgreiche Überprüfung umfasst sowohl die Dokumentation der Ergebnisse als auch die abschließende Kennzeichnung der Anschlageinrichtung. Diese Kennzeichnung:
Wichtiger Hinweis:
Die Kennzeichnung entbindet den Anwender nicht von seiner Verpflichtung, die Anlage vor jedem Einsatz selbst auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Dieser Lehrgang erlaubt es uns Ihre "persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" zu prüfen (PSAgA)
Dieser Lehrgang erlaubt es Herrn Fischer sämtliche Sicherungssysteme von ABS zu montieren und zu prüfen.
Dieser Lehrgang erlaubt es Herrn Heiselmeier sämtliche Sicherungssysteme von ABS zu montieren und zu prüfen.
© 2025 Timm Bedachungen
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