Brandschutz

Brandschutz - Steildach / Flachdach

In Deutschland wird der gesetzlich geforderte Brandschutz von den jeweiligen Bundesländern geregelt. In Nordrhein-Westfalen ist dies in der Landesbauordnung NRW LBauO NRW geregelt. Die wichtigsten Abschnitte für Dacharbeiten sind im §30 "Brandwände" und im §32 "Dächer" geregelt. Unter anderem werden dort Gebäudeklassen, sowie Gebäude- und Bauteilabstände geregelt.

In den Gebäudeklassen wird geregelt, ob und wenn ja welche Art des Brandschutzschutzes gefordert wird. Die entscheidenden Faktoren hierfür sind z.B. Einzel- oder Reihenhaus, Gebäudehöhe und Gebäudenutzung.

Ein wichtiger Teil der Brandschutz-Bestimmungen ist die Abstandsregelung von Dachdurchdringungen an angrenzende benachbarte Gebäude.

Als Durchdringungen gelten Dachöffnungen wie Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachgauben usw.. Es wird hierbei lediglich bei der Art der Angrenzung  und dem daraus vorgegebenen Abstand unterschieden.

  • Bei Flachdächern und bei giebelseitiger Begrenzung auf Steildächern ist in der Regel ein Abstand von 1,25m, von Grenze zur Dachöffnung, einzuhalten.
  • Bei traufseitiger Begrenzung auf Steildächern ist in der Regel für Dachöffnungen ein waagerecht gemessener Abstand von 2,00m einzuhalten.

Eine weitere Vorgabe der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ist, dass Dächer oberhalb von Brandwänden nicht brennbar und einen Schutz vor durchströmendem Rauch gewährleisten müssen. Dies gilt für sämtliche Brandwände, sehr grob umschrieben, alle Wände die zwei nicht zusammengehörende Gebäude voneinander trennt. Wie eine brandsichere Ausführung zwischen zwei Gebäuden auszuführen ist, ist von vielen verschiedenen Faktoren, wie z.B. Dachform, Dämmarten, Gebäudehöhe, Gebäudenutzung usw. abhängig. Eines jedoch ist bei allen Ausführungen gleich - alle Materialien müssen nicht brennbar sein!


Beispiele für brandsichere Übergänge im Steildach

Beispiel:  Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Einseitige  Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.

  • Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Beidseitige  Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.

    Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH)  - Einseitige  Dachsanierung mit Aufsparrendämmung.

    Beispiele für brandsichere Übergänge im Flachdach

    Beispiel für einen Brandschutzübergang bei Flachdachabdichtung - Bilder werden später ergänzt.

    Leistungsrelevante Zertifikate
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