Brandschutz

Brandschutz bei Steildächern und Flachdächern

Der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz in Deutschland wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Nordrhein-Westfalen ist dies in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) festgelegt. Für Dacharbeiten sind insbesondere §30 "Brandwände" und §32 "Dächer" relevant. Diese Paragraphen regeln unter anderem Gebäudeklassen sowie Gebäude- und Bauteilabstände.


Gebäudeklassen und Brandschutzanforderungen

Die Anforderungen an den Brandschutz hängen von der Gebäudeklasse ab, die Faktoren wie Gebäudetyp (z. B. Einzel- oder Reihenhaus), Gebäudehöhe und Nutzung berücksichtigt. In den entsprechenden Vorschriften wird festgelegt, ob und welche Art von Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind.


Abstandsregelungen für Dachdurchdringungen

Ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes ist die Einhaltung von Mindestabständen bei Dachdurchdringungen zu angrenzenden Gebäuden. Als Dachdurchdringungen gelten Öffnungen wie:

  • Dachfenster
  • Lichtkuppeln
  • Dachgauben

Die vorgeschriebenen Abstände hängen von der Art der Angrenzung ab:

  • Flachdächer und giebelseitige Begrenzungen bei Steildächern: Ein Mindestabstand von 1,25 m zur Grundstücksgrenze ist einzuhalten.
  • Traufseitige Begrenzungen bei Steildächern: Ein waagerecht gemessener Mindestabstand von 2,00 m zur Grundstücksgrenze ist erforderlich.


Brandschutz an und über Brandwänden

Eine weitere wichtige Vorgabe gemäß §30 BauO NRW betrifft Dächer oberhalb von Brandwänden. Diese müssen:

  1. Nicht brennbar ausgeführt sein.
  2. Einen Schutz vor durchströmendem Rauch gewährleisten.

Definition Brandwand: Brandwände trennen zwei eigenständige Gebäude oder Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes.

Die brandsichere Ausführung zwischen zwei Gebäuden hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:

  • Dachform
  • Art der Wärmedämmung
  • Gebäudehöhe
  • Gebäudenutzung

Unabhängig von diesen Faktoren gilt stets: Alle verwendeten Materialien müssen nicht brennbar sein.


Beispiele für brandsichere Übergänge im Steildach

Beispiel:  Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Einseitige  Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.

Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Beidseitige  Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.

Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH)  - Einseitige  Dachsanierung mit Aufsparrendämmung.

Beispiele für brandsichere Übergänge im Flachdach

Beispiel für einen Brandschutzübergang bei Flachdachabdichtung - Bilder werden später ergänzt.

Leistungsrelevante Zertifikate
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