Der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz in Deutschland wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Nordrhein-Westfalen ist dies in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) festgelegt. Für Dacharbeiten sind insbesondere §30 "Brandwände" und §32 "Dächer" relevant. Diese Paragraphen regeln unter anderem Gebäudeklassen sowie Gebäude- und Bauteilabstände.
Die Anforderungen an den Brandschutz hängen von der Gebäudeklasse ab, die Faktoren wie Gebäudetyp (z. B. Einzel- oder Reihenhaus), Gebäudehöhe und Nutzung berücksichtigt. In den entsprechenden Vorschriften wird festgelegt, ob und welche Art von Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes ist die Einhaltung von Mindestabständen bei Dachdurchdringungen zu angrenzenden Gebäuden. Als Dachdurchdringungen gelten Öffnungen wie:
Die vorgeschriebenen Abstände hängen von der Art der Angrenzung ab:
Eine weitere wichtige Vorgabe gemäß §30 BauO NRW betrifft Dächer oberhalb von Brandwänden. Diese müssen:
Definition Brandwand: Brandwände trennen zwei eigenständige Gebäude oder Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes.
Die brandsichere Ausführung zwischen zwei Gebäuden hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
Unabhängig von diesen Faktoren gilt stets: Alle verwendeten Materialien müssen nicht brennbar sein.
Weiterführende Links zu den jeweiligen Gesetzestexten:
Beispiele für brandsichere Übergänge im Steildach
Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Einseitige Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.
Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Beidseitige Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.
Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Einseitige Dachsanierung mit Aufsparrendämmung.
Beispiele für brandsichere Übergänge im Flachdach
Beispiel für einen Brandschutzübergang bei Flachdachabdichtung - Bilder werden später ergänzt.
© 2025 Timm Bedachungen
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