Brandschutz - Steildach / Flachdach
In Deutschland wird der gesetzlich geforderte Brandschutz von den jeweiligen Bundesländern geregelt. In Nordrhein-Westfalen ist dies in der Landesbauordnung NRW LBauO NRW geregelt. Die wichtigsten Abschnitte für Dacharbeiten sind im §30 "Brandwände" und im §32 "Dächer" geregelt. Unter anderem werden dort Gebäudeklassen, sowie Gebäude- und Bauteilabstände geregelt.
In den Gebäudeklassen wird geregelt, ob und wenn ja welche Art des Brandschutzschutzes gefordert wird. Die entscheidenden Faktoren hierfür sind z.B. Einzel- oder Reihenhaus, Gebäudehöhe und Gebäudenutzung.
Ein wichtiger Teil der Brandschutz-Bestimmungen ist die Abstandsregelung von Dachdurchdringungen an angrenzende benachbarte Gebäude.
Als Durchdringungen gelten Dachöffnungen wie Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachgauben usw.. Es wird hierbei lediglich bei der Art der Angrenzung und dem daraus vorgegebenen Abstand unterschieden.
Eine weitere Vorgabe der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ist, dass Dächer oberhalb von Brandwänden nicht brennbar und einen Schutz vor durchströmendem Rauch gewährleisten müssen. Dies gilt für sämtliche Brandwände, sehr grob umschrieben, alle Wände die zwei nicht zusammengehörende Gebäude voneinander trennt. Wie eine brandsichere Ausführung zwischen zwei Gebäuden auszuführen ist, ist von vielen verschiedenen Faktoren, wie z.B. Dachform, Dämmarten, Gebäudehöhe, Gebäudenutzung usw. abhängig. Eines jedoch ist bei allen Ausführungen gleich - alle Materialien müssen nicht brennbar sein!
Weiterführende Links zu den jeweiligen Gesetzestexten:
Beispiele für brandsichere Übergänge im Steildach
Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Einseitige Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.
Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Beidseitige Dachsanierung mit Zwischensparrendämmung.
Beispiel: Gebäudeklasse 1-3 (z.B. Reihen-EFH) - Einseitige Dachsanierung mit Aufsparrendämmung.
Beispiele für brandsichere Übergänge im Flachdach
Beispiel für einen Brandschutzübergang bei Flachdachabdichtung - Bilder werden später ergänzt.
© 2024 Timm Bedachungen
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