Prüfungen und Schulungen

PSAgA - Anwenderschulung

Anwenderschulung für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Durch die Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA/RA gemäß DGUV Grundsatz 02065 49123 sind wir befähigt Sie im Umgang mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA, zu schulen.


Eine solche Schulung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und in einem Zeitraum von 12 Monaten zu wiederholen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie durch eine individuelle, praxisnahe Schulung, ganz nach Ihren speziellen Anwendungsbereichen.


Diese Dienstleistung bieten wir nur in Verbindung mit der Prüfung von Anschlageinrichtungen an.

Prüfung von PSAgA
(Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)

Überprüfung von PSAgA

Als Sachkundige für PSAgA sind wir befähigt, die Überprüfung der Ausrüstung durchzuführen. Wir erkennen Mängel und Verschleißerscheinungen an Auffanggurten, Verbindungsmitteln und weiterer Ausrüstung. Dabei achten wir auch auf die einzelnen Komponenten und erkennen beispielsweise Materialverschleiß, offene Nähte oder übermäßig beanspruchte Karabiner. Das Ergebnis der Überprüfung wird im Prüfbuch der jeweiligen PSAgA vermerkt. So können sich Anwender vor der Nutzung überzeugen, ob die Ausrüstung weiter benutzt werden darf und regelmäßig kontrolliert wird. Die Prüfung entbindet den Nutzer jedoch nicht vor der individuellen Sichtprüfung seiner Ausrüstung, die vor jedem Arbeitseinsatz zu erfolgen hat.


Diese Dienstleistung bieten wir nur in Verbindung 

mit der Prüfung von Anschlageinrichtungenan.

Prüfung von Anschlageinrichtungen

Überprüfung von Anschlageinrichtungen

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Anschlageinrichtungen (AE) mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geprüft und falls erforderlich gewartet werden. In der von der DGUV veröffentlichten Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ wird darauf verwiesen, dass sich aus BGB, Bau- und Arbeitschutzrecht eine Pflicht zur regelmäßigen sachkundigen Überprüfung ableitet. Zudem ist diese notwendig, um witterungsbedingte Mängel, Veränderungen der Bausubstanz, Abnutzungserscheinungen, Materialermüdung und Fehlanwendungen erkennen, einschätzen und wenn möglich beheben zu können.


Laut PSA-Herstellerrichtlinie 02065 49123/EWG und der europäischen harmonisierten Norm DIN EN 365 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen und Kennzeichnung“ ist der Hersteller der Anschlageinrichtung zudem dazu verpflichtet, auf den 12-Monats-Turnus der Überprüfung hinzuweisen.


Überprüfung nur durch Sachkundige

Anschlageinrichtungen dürfen in Deutschland nur durch Sachkundige für PSAgA überprüft und gekennzeichnet werden. Denn nur ein Sachkundiger hat ausreichend Kenntnis und Erfahrung in der Bewertung von Anschlageinrichtung hinsichtlich deren Nutzung, der speziellen Herstelleranleitungen sowie der erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung von gegebenenfalls erforderlichen Wartungen, um entdeckte Mängel zu beheben.


Geprüfte Sicherheit mit Siegel

Eine erfolgreiche Überprüfung beinhaltet eine Dokumentation und eine abschließende Kennzeichnung der Anschlageinrichtung. Sie verweist nicht nur auf den nächsten, spätesten Termin einer Überprüfung, sondern gibt dem Benutzer die entscheidenden Hinweise auf den sicheren und funktionsfähigen Zustand der Absturzsicherung. Dennoch gilt: Die Kennzeichnung entbindet den Anwender nicht von seiner Verpflichtung, vor jedem Einsatz selbst noch einmal die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

Leistungsrelevante Zertifikate
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